Abgeordnetenhaus billigt Gesetzentwürfe zur Bestrafung unlauterer Geschäftspraktiken

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Dienstag zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, durch die der Druck auf Firmen und Geschäftsleute weiter erhöht werden soll. Nach langjährigen Überlegungen hat es dabei eine Regelung gebilligt, nach der Firmen für entsprechende Verfehlungen jetzt auch haftbar gemacht werden können. Nach diesem Gesetzentwurf hätten die Gerichte unter anderem die Möglichkeit, gesetzwidrig handelnden Unternehmen das Eigentum zu konfiszieren oder die Firma sogar aufzulösen. In einer weiteren Gesetzesnovelle können Sachverständigte und Übersetzer bei schlechter Arbeit hart bestraft werden – im härtesten Fall mit Berufsverbot, ansonsten mit einer Geldbuße bis 100.000 Kronen für Einzelpersonen und bis 200.000 Kronen für ein Sachverständigen-Institut. Beiden Gesetzentwürfen müssen aber noch der Senat und der Staatspräsident zustimmen.