Abgeordnetenhaus billigt strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen

Das Abgeordnetenhaus hat am Dienstag das Veto des Präsidenten überstimmt und erneut das Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen verabschiedet. Ab 2012 können die Gerichte Geldstrafen den Unternehmen auferlegen, ihr Eigentum konfiszieren beziehungsweise eine Firma auflösen. Die Änderung im Strafrecht soll zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption beitragen. Die Vorlage wurde von der Koalition und von den Sozialdemokraten unterstützt. Präsident Václav Klaus hat sein Veto gegen das Gesetz eingelegt. Nur ein konkreter Mensch, und nicht eine Institution könne eine Straftat begehen, begründete der seine Entscheidung.