Abgeordnetenhaus verabschiedet erneut ersten Teil der Gesundheitsreform

Das Abgeordnetenhaus hat am Dienstag mit der Regierungsmehrheit den Senat überstimmt und erneut den ersten Teil der umstrittenen Gesundheitsreform verabschiedet. Dieser Teil der Reform sieht vor, die ärztliche Versorgung ab kommendem Jahr in Standardleistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, und in Privatleistungen zu teilen. Zudem legt er eine höhere Zuzahlung für den Aufenthalt in Krankenhäusern fest. So soll die Gebühr ab Januar von umgerechnet 2,40 Euro je Tag und Patient auf 4 Euro steigen. Die linksgerichtete Opposition kündigte am Dienstag erneut an, gegen diesen Teil der Gesundheitsreform eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Autor: Till Janzer