Abgeordnetenhaus verabschiedet Gesetz über Interessenskonflikte

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat heute das Gesetz über Interessenskonflikte verabschiedet, das zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die Eigentumsverhältnisse und die Nebentätigkeiten von Politikern wie z.B. Kabinettsmitgliedern, Abgeordneten, Senatoren, Richtern, oder den Direktor des Nachrichtendienstes und weiteren öffentlichen Funktionsträgern transparenter zu machen und so der Korruption entgegenzuwirken. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht drohen Strafen bis zu einer halben Million Kronen, das sind etwa 17.000 Euro. Dem Gesetz müssen nun noch Senat und Präsident zustimmen. Die Einhaltung des neuen Gesetzes soll vom Obersten Verwaltungsgericht kontrolliert werden. Sein Direktor Josef Baxa bezeichnete diese Tatsache als eine Karikatur des Verwaltungsgerichtswesens. Dadurch werde sich das Oberste Verwaltungsgericht, so Baxa, in ein Quasi -Strafgericht verwandeln, das über Schuld und Strafe zu entscheiden hat.

Das neue Gesetz wurde bereits auch von der Nichtregierungsorganisation Transparency International kritisiert. Als großen Mangel bezeichnete ihre Prager Leiterin Adriana Krnacova die Anordnung, nach der sich alle, die Informationen über die Eigentumsverhältnisse von Politikern suchen wollen, zunächst persönlich mittels eines Protokolls zu registrieren haben. Das Gesetz sei ein Schritt nach vorne, räumte Krnacova ein, die Verpflichtung, einen schriftlichen Antrag zu stellen und sich persönlich zu registrieren, erschwere jedoch die ganze Prozedur.