Abstimmung über den EU-Beitritt Kroatiens lässt sich nicht mit tschechischer Ausnahme von EU-Menschenrechtscharta verknüpfen

Die tschechische Ausnahme von der EU-Menschenrechtscharta, die Staatspräsident Klaus durchgesetzt hatte, lässt sich nicht mit der Abstimmung über den Beitritt Kroatiens zur EU verknüpfen. Zu diesem Ergebnis kam der juristische Dienst der europäischen Union, der mit dieser Empfehlung den Standpunkt des tschechischen Außenministeriums stützt. Premier Nečas wollte beide Vorhaben gemeinsam ins Parlament einbringen. Dieses Vorgehen hätte aber den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union bedroht, denn die oppositionellen Sozialdemokraten wollen im Senat die tschechische Ausnahme von der Menschenrechtscharta nicht passieren lassen.

Die Ausnahme von der Menschenrechtscharta hatte Präsident Klaus durchgesetzt. Er hatte sich geweigert, den Lissabon-Vertrag zu unterschreiben, sollte Tschechien nicht von der Charta ausgenommen werden. Klaus begründete seine Forderung mit möglichen Eigentumsforderungen vertriebener Deutscher. Die Sozialdemokraten beschuldigen den Staatspräsidenten, er habe die Ausnahme durchgesetzt, weil in der Charta verschiedene soziale Rechte und der Schutz der Umwelt verankert sind.