Aufnahmeprüfungen für Hochschulen 15 Tage nach Wiedereröffnung der Schulen

Die Aufnahmeprüfungen für die weiterführenden Schulen dürfen frühestens 15 Tage nach der Wiedereröffnung der Schulen stattfinden. Die Hochschulen können diese auch online organisieren, ebenso wie die Abschlussprüfungen.

Das wird in einem Gesetzesentwurf festgelegt, der am Freitag vom tschechischen Senat gebilligt wurde. Die Vorlage muss noch von Präsident Miloš Zeman unterzeichnet werden. Die Hochschulen dürfen zudem das Schuljahr verlängern.

Die Abiturprüfungen dürfen laut einer bereits gebilligten Vorlage mindestens 21 Tage nach der Wiederaufnahme des Unterrichts stattfinden.