Ausländer mit abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen können bis 17. Juli in Tschechien bleiben

Alle Ausländer können bis 17. Juli in Tschechien bleiben, auch wenn in der Zeit ihre Aufenthaltsgenehmigungen oder ihre Visa ablaufen. Dies gab das tschechische Außenministerium am Montag in einer Pressenachricht bekannt.

Seit Mitte März dürfen wegen der Corona-Pandemie keine Ausländer mehr nach Tschechien reisen, die nicht bereits ein Aufenthaltsrecht hierzulande haben. Allerdings konnten auch jene noch ins Land zurückkehren, deren Visum oder Aufenthaltsgenehmigung auslief. Nun hat das Ministerium 60 Tage Frist eingeräumt ab dem Ende des Notstands, um das Aufenthaltsrecht zu erneuern.

Autor: Till Janzer