Blumengarten in Kroměříž bleibt in Staatsbesitz

Im Streit um den Blumengarten im mährischen Kroměříž / Kremsier musste die katholische Kirche vor Gericht eine Niederlage einstecken. Laut dem Olmützer Erzbistum gehört die Parkanlage untrennbar zum Schlossareal, das sich seit der Restitution nach der Wende wieder in Kirchenbesitz befindet. Das Kreisgericht in Olomouc / Olmütz widersprach dem in seinem Urteil jedoch und bestätigte die Ansprüche des Staates auf die Parkanlage.

Der Blumengarten von Kroměříž wurde 1998 zum Unesco-Weltkulturerbe erklärt. Nach 1948 wurde das Schlossareal von Kroměříž samt dem Blumengarten enteignet, nach der Restitution blieb der Park jedoch in der Verwaltung des staatlichen Denkmalschutzamtes.