Bürgerliches Gesetzbuch in erster Lesung unterstützt

Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch das neue Bürgerliche Gesetzbuch in erster Lesung unterstützt. Es fasst erstmals alle Bereiche des Privatrechts zusammen und regelt neu vor allem drei Bereiche: das Familien-, das Eigentums- und das Vertragsrecht. Den Kommunisten gelang es nicht, die Ablehnung beziehungsweise Überarbeitung des Gesetzbuches durchzusetzen. Auch die Sozialdemokraten haben die Vorlage kritisiert und beantragt, dass der verfassungs-rechtliche Ausschuss drei Monate für die Behandlung des Gesetzbuches zur Verfügung haben soll.