Corona: Gesetz zum Schutz der Mieter gebilligt

Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch ein Gesetz gebilligt, das Mieter für eine bestimmte Zeit absichert. Ihnen darf demnach nicht gekündigt werden, wenn sie aufgrund der Corona-Krise einen erheblichen Einkommensverlust verkraften müssen und die Miete nicht zahlen können. Das gilt vorerst bis Ende Juli 2020. Die Miete muss allerdings bis Ende des Jahres bezahlt werden.

Die Abgeordneten lehnten den Vorschlag des Senats ab, dass der Staat eine Garantie für 80 Prozent der Mieten übernimmt.

Gegen die Vorlage haben Immobilieneigentümer und die konservative Opposition protestiert, sie planen eine Verfassungsbeschwerde. Das Gesetz schütze die Vermieter nicht und gebe ihnen keine Garantie, dass sie die Gelder aus den Mieten nicht einbüßen, hieß es.