Denkmalschutzamt: Buchhalterin zu fünf Jahren Haft verurteilt

Eine Buchhalterin des Nationalen Denkmalschutzamtes ist am Donnerstag vom Prager Stadtgericht wegen Unterschlagung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die Frau hatte zwischen 2009 und 2012 regelmäßig kleinere Summen auf Konten ihres Sohnes überwiesen, um dessen Geschäftsschulden zu tilgen. Insgesamt hat die Buchhalterin 17 Millionen Kronen (680.000 Euro) unterschlagen. Die Transaktionen waren weder dem Amt selbst noch bei einer Rechnungsprüfung des Finanzministeriums aufgefallen. Erst bei der Restrukturierung des Amtes hat ein Prüfer die Überweisungen entdeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Anklage als auch die Verteidigung können noch Berufung einlegen.