Ehemaligem Staatsanwalt droht Gefängnis für Deportationen von Bauernfamilien in den 1950er Jahren

Die strafrechtliche Verfolgung eines ehemaligen Staatsanwalts, der sich in den 1950-er Jahren an Deportationen einiger tschechischer Bauernfamilien beteiligt hat, wird fortgesetzt. Der oberste tschechische Staatsanwalt Pavel Zeman hob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im mittelböhmischen Mělník auf, das die strafrechtliche Verfolgung des 85-jährigen ehemaligen Staatsanwalts Tomáš Lipták eingestellt hat. Die Behörde für die Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus beschuldigt Lipták des Amtsmissbrauchs. Er soll sich 1953 an gesetzwidrigen Aussiedlungen einiger Bauernfamilien beteiligt haben. Dem ehemaligen Staatsanwalt drohen zwei bis zehn Jahre Gefängnis.

Die Kommunisten haben in den Jahren 1951 bis 1954 im Rahmen der so genannten „Aktion K“ Bauernfamilien in einen von ihrem ursprünglichen Wohnsitz weit entfernten Ort deportiert, wo sie danach unter Aufsicht leben mussten. Im Rahmen der „Aktion K“, dessen Ziel es war, den Bauernstand zu liquidieren, wurden in der Tschechoslowakei 3000 bis 4000 Bauernfamilien mit Gewalt übersiedelt.