EU-Kommission klagt gegen Österreich wegen Indexierung der Familienbeihilfe

Die EU-Kommission hat eine Klage gegen Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Der eingeführte Mechanismus verstoße gegen die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und sei diskriminierend, da damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang Beiträge zahlen, weniger erhalten als jene, deren Kinder in Österreich leben, hieß es.

Anlassfall war die Beschwerde einer tschechischen Grenzpendlerin gegen die Kürzung ihrer Familienbeihilfe sowie 38 weitere Beschwerden beim Bundesfinanzgericht. Österreich hat Anfang 2019 die Familienbeihilfe für EU-Ausländer, die in Österreich arbeiten, nach den Lebenshaltungskosten in deren Heimat indexiert. Arbeitnehmer unter anderem aus Tschechien erhalten dementsprechend weniger Geld als Arbeitnehmer aus Österreich und anderen reicheren EU-Ländern.