Flüchtlingsquoten: Prozess gegen Tschechien, Polen und Ungarn beginnt

Vor dem Gerichthof der Europäischen Union (EuGH) Luxemburg beginnt am Mittwoch das Verfahren gegen Tschechien, Ungarn und Polen wegen der kategorischen Ablehnung von Umverteilungsquoten für Flüchtlinge. Die Europäische Kommission wirft den Staaten vor, Abmachungen nicht erfüllt zu haben. Laut einer Vertreterin der EU-Kommission bestätigt das Urteil die Rechtsstaatlichkeit der EU.

Die angeklagten Staaten verteidigen ihre Ablehnung von Flüchtlingen als Notwendigkeit bei der damaligen Sicherheitslage. Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 hatte die Europäische Union als einmalige Maßnahme die Umverteilung von Flüchtlingen aus Afrika und dem Nahen Osten auf alle Mitgliedsstaaten beschlossen.