Gericht lehnt Beschwerde gegen Bieterverfahren für Lotteriegesellschaft Sazka ab

Das Bieterverfahren für die insolvente Lotteriegesellschaft Sazka ist rechtmäßig, das hat das Prager Stadtgericht entschieden. Das Gericht lehnte am Donnerstag eine Beschwerde der Tschechischen Sparkasse (Česká spořitelna) gegen das Verfahren ab und bestätigte den Verkauf von Sazka an die beiden Finanzgruppen PPF und KKCG. Die beiden Bieter hatten zusammen umgerechnet rund 150 Millionen Kronen offeriert. Am Montag dieser Woche hatte der Insolvenzverwalter den Finanzgruppen den Zuschlag erteilt. Sazka war lange Jahre der einzige Anbieter eines Zahlenlottos in Tschechien und hat in diesem Segment immer noch einen Marktanteil von 80 Prozent.

Autor: Till Janzer