Gericht: Miler-Erbin ohne Markenrechte am „Kleinen Maulwurf“

Die Enkelin des tschechoslowakischen Illustrators Zdeněk Miler, Karolína Milerová, verfügt über keinerlei Markenrechte an der beliebten Kunstfigur des „Kleinen Maulwurfs“. Dies bestätigte das Prager Obergericht in einem Urteil am Montag. Einen entsprechenden Vertrag, den die Miler-Erbin 2011 kurz vor dessen Tod mit ihrem Großvater abgeschlossen hatte, erklärte das Gericht für ungültig. Das rechtskräftige Urteil spricht Karolína Milerová das Recht ab, Lizenzen an dem berühmten Zeichentricktier zu vergeben.

Das Prager Obergericht gab damit als letzte Instanz der Nachlassverwalterin von Zdeněk Miler, Milena Fišerová, Recht. Die Juristin befand sich seit dem Tod des Künstlers in einem Rechtsstreit mit dessen Enkelin. Miler schuf den „Kleinen Maulwurf“ im Jahr 1957, wobei die Abenteuer des kleinen schwarzen Tierchens und seiner Freunde weltweite berühmt und beliebt wurden.