Gericht spricht Enkelin von Alfons Mucha Schadensersatz von 12.200 Euro zu

Das Prager Stadtgericht hat am Freitag endgültig über die Schadensrechtsansprüche von Jarmila Plocková, der unehelichen Tochter des Schriftstellers Jiří Mucha entschieden. Es billigte ihr einen Anspruch von 300.000 Kronen (ca. 12.200 Euro) zu. Plocková hatte das Justizministerium verklagt, weil es sie vor zwölf Jahren aus dem Erbanspruchsverfahren nach dem Tod ihres Vaters ausgeschlossen hatte. Dadurch konnte sie auch kein Kapital aus den Autorenrechten aus dem Erblass ihres Großvaters Alfons Mucha schlagen.

Die Enkelin von Alfons Mucha hatte auf einen Schadensersatz von über vier Millionen Kronen geklagt. Das Bezirksgericht des zweiten Prager Stadtbezirks hatte ihr im Vorjahr aber nur 190.000 Kronen zuzüglich Verzugszinsen zuerkannt.

Autor: Lothar Martin