Gesundheitswesen: Senat lehnt Offenlegungspflicht und gemeinnützige Krankenhäuser ab

Der tschechische Senat, die obere Parlamentskammer, hat am Donnerstag zwei Gesetzesinitiativen aus dem Gesundheitsbereich zurückgewiesen. Abgelehnt wurde eine Regelung, mit der die tschechischen Krankenhäuser verpflichtet werden sollten, umfangreiche Daten über Kosten und Erfolg ihrer Behandlungen zu veröffentlichen. Während Gesundheitsminister David Rath die Entscheidung "schockierend" nannte, wiesen Senatoren darauf hin, dass das Gesetz ungenau sei und Wege zum Missbrauch eröffne. Erwartungsgemäß wies der konservativ dominierte Senat auch einen Gesetzentwurf zurück, mit dem die linken Parteien ein Netz von bevorzugt behandelten gemeinnützigen Krankenhäusern einrichten wollen. Beide Entwürfe müssen nun erneut im Abgeordnetenhaus verhandelt werden.