Gutachten: Sachsen kann juristisch nicht gegen tschechische Staustufe vorgehen

Im Streit um den geplanten Bau einer neuen Elbestaustufe bei Děčín in Tschechien muss der Freistaat Sachsen einen Rückschlag hinnehmen, wie die Sächsische Zeitung berichtet. Laut einem neuen Gutachten des Heidelberger Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht kann das Bundesland Sachsen nicht juristisch gegen das Projekt vorgehen. Der mit der Prüfung beauftragte Gutachter Rainer Grote verweist darauf, dass Sachsen die Genehmigungsentscheidung einer tschechischen Behörde nicht vor tschechischen Gerichten anfechten darf, weil im Nachbarland öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Behörden – egal ob aus Tschechien oder dem Ausland – grundsätzlich keine Klagebefugnis eingeräumt wird. Eine juristische Anfechtung des vom Freistaat aus Umweltgründen abgelehnten Bauprojektes ist damit unzulässig.