Innenministerium durfte Registrierung der tschechischen Sudetendeutschen Landsmannschaft nicht ablehnen

Die Ablehnung der Registrierung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien durch das Innenministerium war nicht rechtens. Das entschied am Donnerstag das Stadtgericht Prag, wie der Server Lidovky.cz berichtet. Im Jahr 2009 hatte das Innenministerium abgelehnt, die unter anderem von Tschechen gegründete sudetendeutsche Vereinigung zu registrieren, da diese angeblich ihn ihren Zielen verfassungsfeindlich sei und gegen Gesetze verstoße. Das Argument bezog sich insbesondere auf eine Abschaffung der so genannten Beneš-Dekrete, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Grundlage zur Vertreibung der deutschstämmigen Bevölkerung in der Tschechoslowakei waren. Laut Gerichtsurteil reiche diese vage Begründung nicht zur Ablehnung der Registrierung aus.

Vertreter der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien sprachen von einem Triumph der Gerechtigkeit und kündigten an, die Arbeit sofort aufzunehmen.