Justizministerium will Verbreitung des Coronavirus unter Strafe stellen

Die fahrlässige Verbreitung des Coronavirus könnte in Zukunft als Straftat gewertet werden. Einen entsprechenden Vorstoß präsentierte Justizministerin Marie Benešová (parteilos) am Freitag. Demnach hat die Ministerin Covid-19 auf die Liste der Krankheiten gesetzt, deren Verbreitung strafrechtlich bewertet werden kann.

Die neuartige Lungenkrankheit befindet sich damit in der Gesellschaft von Erkrankungen wie HIV und AIDS, Typhus oder Cholera. Verurteilten droht eine Haftstrafe von bis zu zwölf Jahren.