Keine Strafverfolgung im Fall Kubice

Die tschechische Staatsanwaltschaft wird weder gegen den Leiter der Polizei-Sonderabteilung für die Bekämpfung des organisiertes Verbrechens, Jan Kubice noch gegen zwei seiner Mitarbeiter eine Strafverfolgung einleiten. Das hat die zuständige Staatsanwältin am Freitag mitgeteilt. Die Inspektion des Innenministeriums hatte beantragt, gegen die Beamten ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Öffentlichwerden geheimer Informationen aus dem so genannten Kubice-Bericht zu eröffnen. Der Bericht, der Informationen über angebliche Verbindungen der Sozialdemokraten zum organisierten Verbrechen enthält, war wenige Tage vor den Parlamentswahlen durch gezielte Indiskretionen an die Öffentlichkeit gelangt. Der Vorsitzende der Sozialdemokraten, Jiri Paroubek, bezeichnete die Entscheidung als skandalös und kündigte weitere rechtliche Schritte an.

Autor: Lothar Martin