Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endgültig gebilligt

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Dienstag die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebilligt. Die Abgeordneten überstimmten mit der absoluten Mehrheit den Senat, der eine entsprechende Änderung des Arbeitsrechts im Dezember letzten Jahres abgelehnt hatte.

Laut der Gesetznovelle sollen Angestellte auch in den ersten drei Tagen einer Krankheit 60 Prozent ihrer Bezüge erhalten. Derzeit gilt im Krankheitsfall hierzulande noch eine Karenzzeit von drei Tagen. Diese Regelung war 2008 von der damaligen Mitte-Rechts-Koalition eingeführt worden, um die Zahl der Krankheitstage zu senken.