Lustrationsgesetze gelten weiterhin/ Abgeordnetenhaus lehnt Antrag der Kommunisten ab

Die so genannten Lustrationsgesetze bleiben weiterhin in Kraft. Das Abgeordnetenhaus lehnte am Mittwoch einen Antrag der Kommunistischen Partei (KSCM) auf ihre Aufhebung in erster Lesung ab. Die Gesetze sehen die Überprüfung der Vergangenheit von Personen vor, die in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes Schlüsselpositionen besetzen. Seit Beginn der 90er Jahre verhinderten sie somit, dass Funktionäre des früheren kommunistischen Regimes und Mitglieder der ehemaligen Staatssicherheit in führende Funktionen der staatlichen Verwaltung oder auf andere bedeutende Posten gelangen konnten. Die Abstimmung war zugleich eine Zerreißprobe für die sozialliberale Regierungskoalition, da die kleineren Koalitionspartner der Sozialdemokraten (CSSD) befürchtet hatten, ein großer Teil der sozialdemokratischen Abgeordneten könnte für die Aufhebung votieren. Die Freiheitsunion (US-DEU) hatte zuvor gewarnt, sollte dies der Fall sein, werde sich das negativ auf das weitere Funktionieren der Regierungskoalition auswirken.

Auf großes Interesse war am Dienstag in Tschechien die Veröffentlichung von Namen fast aller Agenten des früheren Geheimdienstes StB gestoßen. Wegen des großen Interesses hatte das Innenministerium die Namen im März ins Internet gestellt.