Neues Gesetz soll auch Opfer von Sexualverbrechen finanziell entschädigen

Opfer von Sexualverbrechen soll künftig von Seiten des Staats finanziell geholfen werden. Das gehe aus dem neuen Gesetz über Opfer von Straftaten hervor, das Justizminister Jiří Pospíšil am Montag gegenüber Journalisten vorstellte. Das Gesetz soll die durch Straftaten Geschädigten besser schützen und das bisher ziemlich unübersichtliche Gesetz für die Opfer verständlicher und einfacher machen, sagte Pospíšil. Opfer, die aufgrund einer Gewalttat körperliche Schäden davongetragen haben, sollen dafür mit einem Pauschalbetrag von bis zu 50.000 Kronen (ca. 2000 Euro) entschädigt werden, sollten sie die Kosten ihrer Behandlung nicht detailliert nachweisen können. Das ist in etwa der doppelte Betrag von dem, was derzeit in einem solchen Fall gezahlt wird. Endet eine Gewalttat tödlich, dann können die Hinterbliebenen des ermordeten Opfers eine Entschädigung von bis zu 200.000 Kronen (ca. 8.300 Euro) einfordern, ergänzte Pospíšil.

Autor: Lothar Martin