Oberster Gerichtshof: Ex-Premier Nečas darf der Strafverfolgung ausgesetzt werden

Der tschechische Ex-Premier Petr Nečas (ODS) darf auch wegen eventueller Straftaten, die er vor der Auflösung des Abgeordnetenhauses beging, der Strafverfolgung ausgesetzt werden. Die Immunität bezog sich nur auf die Reden im Abgeordnetenhaus. So lautet das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Brünn. Im Fall der ehemaligen Abgeordneten der Demokratischen Bürgerpartei (ODS), Fuksa, Šnajdr und Tluchoř, entschied der Oberste Gerichtshof, dass sie für eventuelle Straften nicht bestraft werden können, die sie begangen, bevor sie im November letzten Jahres ihre Abgeordneten-Mandate niedergelegt haben. Dies teilte ein Sprecher des Obersten Gerichtshofs am Donnerstag mit. Mit dieser Entscheidung wies der Gerichtshof den Vorschlag von Staatsanwalt Ivo Ištvan zurück, der das Strafverfahren gegen die Ex-Abgeordneten fortsetzen wollte. Ihm zufolge wurden den Abgeordneten im Gegenzug für die Niederlegung ihrer Abgeordneten-Mandate lukrative Posten in Staatsbetrieben zugesagt. Laut Ištvan handelte es sich um eine bestimmte Form von Bestechung. Der Ex-Premier, der den Abgeordneten diese Posten angeboten haben soll, darf der Strafverfolgung ausgesetzt werden. Ištvan lehnte es ab, das Urteil zu kommentieren.