Oberster Gerichtshof in Wien bestätigt Prozess-Ende im Rechtsstreit Tschechien gegen Diag Human

Der Oberste Gerichtshof in Wien hat das von der Blutplasma-Firma Diag Human gegen die Tschechische Republik geführte Pfändungsverfahren endgültig eingestellt. Es hat den Berufungsantrag der Firma auf ein Urteil des Berufungsgerichts vom November 2012 zurückgewiesen, teilte der Sprecher der staatlichen Vermögensbehörde (ÚZSVM), Robert Hurt, am Montag mit. Nach Aussage von Hurt betrachte der Gerichtshof den Rechtsstreit zwischen Tschechien und Diag Human über die Entschädigung für ein vereiteltes Geschäft mit Blutplasma als nicht beendet. Andererseits sei die Zahlung einer Entschädigungssumme von über 320 Millionen Euro, die Diag Human im Jahr 2008 zugesprochen wurde, nicht vollstreckbar, hieß es in einer Meldung der Presseagentur ČTK. Das Verfahren in Österreich sei damit endgültig eingestellt worden, was für Tschechien ein großer Erfolg sei, wird Hurt bei ČTK zitiert.

Autor: Lothar Martin