Oberster Gerichtshof sieht Mandatsniederlegung durch Immunität geschützt

Im Fall möglicher Bestechung von drei Abgeordneten durch die Regierung Nečas hat der Oberste Gerichtshof sein Urteil erläutert. Laut einem Sprecher des Gerichts wurde entschieden, dass die Niederlegung eines Mandats als politische Äußerung auf parlamentarischem Boden zu werten sei, und diese sei durch die Immunität geschützt. Ein weiteres Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, das sich auf weitere Umstände des Falls beziehe, sei aber dadurch nicht ausgeschlossen, so der Gerichtssprecher.

Die Abgeordneten der damaligen Regierungspartei ODS hatten im Herbst vergangenen Jahres ihre Mandate niedergelegt, nachdem sie sich mit Premier und ODS-Chef Petr Nečas nicht über ein neues Steuergesetz einigen konnten. Kurz danach erhielten sie gut dotierte Posten in Staatsbetrieben. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Bestechung und hatte die ehemaligen Parlamentarier vor gut einem Monat bei einer Razzia verhaften lassen. Der Oberste Gerichtshof lehnte jedoch aufgrund der Abgeordneten-Immunität am Dienstag ab, dass die Inhaftierten der Strafverfolgung überantwortet werden.