Österreichische Gerichte können im Fall von Emissionen aus Temelin entscheiden

Einem neuen Gutachten zufolge können österreichische Gerichte über Klagen wegen Schäden entscheiden, die durch Emissionen des tschechischen Kernkraftwerkes Temelin entstanden sein sollen. Das sagte am Mittwoch der Generaladvokat des Europäischen Gerichtshofes Poiare Maduro mit Bezug auf den langjährigen Streit zwischen Oberösterreich und dem tschechischen Energieversorger und AKW-Betreiber CEZ. Der Europäische Gerichtshof könne dieses Gutachten bei seiner Entscheidung im Streit zwischen Oberösterreich und CEZ nutzen, sei dazu aber nicht verpflichtet. Die Entscheidung wird in drei Monaten erwartet. Oberösterreich hat 2001 gegen den Energieversorger eine Klage erhoben, da auf einigen österreichischen Grundstücken erhöhte Radioaktivität festgestellt sein worden soll.