Prager Krankenhaus will Anzeige erstatten wegen tödlicher Hausgeburt

Ein tschechisches Krankenhaus will erstmals Anzeige erstatten wegen einer Hausgeburt, die zum Tod des Kindes geführt hat. Dies berichtete der Nachrichtenserver idnes.cz am Freitag mit dem Hinweis, dass der Todesfall sich in der vergangenen Woche ereignete, aber erst jetzt bekannt wurde. Eine Frau war wegen Komplikationen nach einer Hausgeburt in das Prager Uni-Krankenhaus Motol eingeliefert worden, die Ärzte fanden das Neugeborene jedoch tot vor. Die Todesursache ist noch nicht geklärt, wahrscheinlich hatte sich aber die Nabelschnur um den Hals des Kleinen gewickelt. Hausgeburten sind in Tschechien eigentlich nicht zugelassen. Das Gesundheitsministerium plant zudem, die Strafen für eine Zuwiderhandlung zu verschärfen.

Die Anzeige des Krankenhauses erfolgt nur einen Tag nach dem ersten tschechischen Urteil in einem vergleichbaren Fall. Am Donnerstag war eine Geburtshelferin von einem Prager Bezirksgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, fünf Jahren Berufsverbot und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil bei einer von ihr betreuten Hausgeburt im Jahr 2009 das Kind so schwere gesundheitliche Schäden davontrug, dass es einige Monate später starb.