Prager Stadtgericht schlägt Verfassungsrichtern vor, Amnestie ganz aufzuheben

Das Prager Stadtgericht hat in einer Verfassungsbeschwerde beantragt, die Neujahrsamnestie von Staatspräsident Václav Klaus als Ganzes aufzuheben. Die Amnestie sei insgesamt verfassungswidrig, weil sie zuvor nicht von der Regierung bei der Kabinettssitzung behandelt wurde, heißt es in dem Antrag, der am Mittwoch auf den Webseiten des Verfassungsgerichts veröffentlicht wurde. Das Stadtgericht schlägt allerdings eine Alternative vor. Demnach sollten die Verfassungsrichter in Brno / Brünn zumindest jene Passagen streichen, mit denen die Einstellung von Strafverfahren ermöglicht wurde.

Die Neujahrsamnestie war nur von Premier Petr Nečas gegengezeichnet worden, laut den bisherigen Informationen war sie aber nicht dem Regierungskabinett als Ganzes vorgelegt worden. Premier Nečas sagte am Mittwoch gegenüber Journalisten, bei den beiden Amnestien des früheren tschechischen Präsidenten Václav Havel aus den Jahren 1993 und 1998 sei in derselben Weise vorgegangen worden.

Autor: Till Janzer