Regierung einigt sich auf Gesetzesnovelle zur digitalen Archivierung

Die tschechische Regierung einigte sich am Mittwoch auf eine Gesetzesnovelle zur digitalen Archivierung von Dokumenten, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Mit der Entstehung eines digitalen Archivs beschäftigen sich die tschechischen Regierungen bereits seit dem Jahr 2004. Die Beamtenregierung unter Jan Fischer hatte vor fast zwei Jahren entschieden, dass kein vollständig neues Gesetz nötig sei, sondern eine Novelle der bestehenden Regelungen ausreiche. Dieser Entscheidung hat sich die derzeitige Regierung angeschlossen. Die Autoren der Novelle empfehlen, dass sich eine Zentralstelle um die Aufbewahrung und Sicherstellung digitaler Dokumente kümmern soll.

Nach Berechnungen des Innenministeriums, dem in der Tschechischen Republik das Archivwesen untersteht, würde der Aufbau eines zentralen digitalen Archivs 467 Millionen Kronen (etwa 18,7 Millionen Euro) kosten. Das Ministerium geht aber davon aus, dass 85 Prozent dieser Summe aus EU-Mittel finanziert werden können.