Regierung einigt sich auf verschärfte Regeln für Abhöraktionen der Polizei

Die Regierung hat sich bei ihrer Sitzung am Montag darauf geeinigt, im Rahmen einer Novelle des Strafgesetzbuches die Regeln für Abhöraktionen der Polizei zu verschärfen. So sollen Bürger, die der Meinung sind, sie seien ungerechtfertigt abgehört wurden, eine Entschädigung einklagen dürfen. Zudem wurde in der geplanten Novelle festgeschrieben, dass Abhöraktionen sofort beendet werden müssen, sobald sich herausstellt, dass der Grund für sie nicht mehr besteht. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise die maximale Länge der Abhöraktionen sowie die Bedingungen für ihre Anordnung. 2004 war eine Rekordzahl von rund 10.000 Abhöraktionen angeordnet worden, 2005 sank die Zahl auf 7300. Über die Novelle des Strafgesetzbuches und damit die Änderungen der Abhörpraxis der Polizei muss noch das Parlament abstimmen.

Autor: Till Janzer