Russischer Geschäftsmann legt Verfassungsbeschwerde wegen Auslieferung an Russland ein

Der russische Geschäftsmann Alexej Torubarow hat eine Beschwerde beim tschechischen Verfassungsgericht gegen seine Auslieferung an Russland eingelegt. Dabei habe es sich um einen Verstoß gegen das Recht auf Asyl gehandelt, wie es in der UNO-Grundrechtecharta festgelegt sei. Die Auslieferung habe auch gegen die grundlegenden Rechte auf Freiheit der Person verstoßen, wie sie in der tschechischen Verfassung und im europäischen Abkommen für Menschenrechte definiert seien.

Torubarow hatte in der Tschechischen Republik Asyl wegen politischer Verfolgung beantragt. Die russische Staatsanwaltschaft wirft dem Geschäftsmann Betrug und Erpressung eines Offiziers des Geheimdienstes vor, Torubarow dagegen behauptet, Opfer eines Komplotts von Geheimdienst, Polizei und Mafia zu sein. Wegen eines internationalen Haftbefehls landete Torubarow in Tschechien zunächst in Untersuchungshaft. Der ehemalige Justizminister Pavel Blažek entschied Anfang Mai, den Russen nach Moskau auszuliefern.