Schweizer Geisterfahrer zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Zu drei Jahren Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung, ist am Montag ein Schweizer Geisterfahrer von einem städtischen Gericht in Mladá Boleslav verurteilt worden. Zudem erhielt der Geisterfahrer ein sechsjähriges Fahrverbot. Der Schweizer Sascha Spatero war Ende Mai unter Drogeneinfluss mit seinem Auto auf der Gegenfahrbahn der tschechischen Schnellstraße R10 unterwegs und hat dabei sechs Verkehrsunfälle verursacht. Bei diesen Unfällen prallten insgesamt neun Fahrzeuge ineinander, von den Insassen wurde zum Glück niemand ernsthaft verletzt.

Nach der Urteilsverkündung wurde der Straftäter formal aus der Haft entlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die gegen das Urteil Berufung einlegte, muss Spatero aber bis auf weiteres im Gefängnis verweilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, als nächstes wird das Kreisgericht über den Fall urteilen. Wegen öffentlicher Gefährdung drohen dem Schweizer bis zu acht Jahre Haft.

Autor: Lothar Martin