Slowakische Gerichte müssen sich erneut mit Stasi-Vorwürfen gegen Babiš befassen

Die Gerichte in der Slowakei müssen sich erneut mit den Stasi-Vorwürfen gegen den tschechischen Premier Andrej Babiš (Partei Ano) befassen. Dies hat das Verfassungsgericht in Bratislava entschieden. In der Begründung hieß es, dass gegen das Grundrecht auf ein gerechtes Verfahren verstoßen worden sei. Die Richter gaben damit einer Beschwerde von Babiš statt. Diese hatte sich gegen ein Urteil des Kreisgerichts in Bratislava gewendet.

In dem Streit geht es darum, dass das slowakische Institut des Volksgedenkens (Stasi-Unterlagenbehörde) Andrej Babiš als früheren Mitarbeiter des tschechoslowakischen Geheimdienstes StB führt. Das Kreisgericht hatte dies für rechtens erklärt. Und vor zwei Jahren urteilte das slowakische Verfassungsgericht zunächst zuungunsten von Babiš. Die Neubeurteilung erfolgte nun durch einen anderen Senat des Verfassungsgerichtes.

Autor: Till Janzer