Staatsanwaltschaft begründet Einstellung des Verfahrens gegen Babiš

Die Prager Staatsanwaltschaft hat auf Ihrer Website ihre Begründung dafür veröffentlicht, das Strafverfahren gegen Premier Andrej Babiš (Partei Ano) im Fall „Storchennest“ einzustellen. Der zuständige Staatsanwalt Jaroslav Šaroch erläutert auf insgesamt 90 Seiten, was ihn zu dem Schluss gebracht hat. Ein großer Teil des Textes ist jedoch unkenntlich gemacht.

Aus der Begründung geht hervor, dass das Luxusressort „Storchennest“ entgegen den Vermutungen alle Kriterien erfüllt hat, um zur Kategorie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu gehören. Daher hatte das Ressort auch ein Anrecht auf die insgesamt rund zwei Millionen Euro Fördergelder der EU, die es 2008 erhalten hat. Es habe also keinen Betrug mit Fördergeldern gegeben, so die Schlussfolgerung. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist am Dienstag rechtskräftig geworden.

Autor: Till Janzer