Staatspräsident Zeman überträgt Begnadigungsrecht auf Justizminister

Staatspräsident Miloš Zeman hat sein Recht aufgegeben, Begnadigungen auszusprechen. Am Freitag ging dieses Recht an das Justizministerium über. Ausnahmen bleiben Fälle aus humanitären Gründen: Bei unheilbaren Krankheiten von Strafverurteilten kann weiter das Staatsoberhaupt entscheiden. Zeman halte die Gnadenbefugnis für „ein überflüssiges Relikt aus der Kaiserzeit“, begründete eine Sprecherin des Staatspräsidenten am Samstag. Wie Interims-Justizministerin Marie Benešová dem Nachrichtenserver Novinky.cz sagte, habe die Präsidentenkanzlei ihrem Ressort nun mehr als 500 Gnadengesuche zur Entscheidung überantwortet.

Die Vorgänger von Zeman waren für einige Gnadenentscheidungen stark kritisiert worden. Dies betraf vor allem Václav Havel, er begnadigte als tschechoslowakischer und später als tschechischer Staatspräsident zwischen 1990 und 2003 insgesamt rund 1900 Menschen. Václav Klaus sprach weniger Begnadigungen aus, von 2003 bis 2013 waren es 412.

Autor: Till Janzer