Tschechisches Verfassungsgericht verbietet Gebühren für Korruptionshinweise

Verdächtige öffentliche Ausschreibungen können in Tschechien wieder gebührenfrei dem Kartellamt gemeldet werden. Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch die entsprechende Regelung kassiert.

Seit 2017 mussten 10.000 Kronen (400 Euro) an Gebühren für jede Eingabe gezahlt werden. Danach gingen die Hinweise auf verdächtige öffentliche Ausschreibungen stark zurück. Waren es 2016 über 1300 gewesen, sank die Zahl im Folgejahr auf 93. Deswegen hatten sich die Antikorruptionsorganisation Transparency International und die tschechische Ombudsfrau Anna Šabatová an das Verfassungsgericht gewandt.

Autor: Till Janzer