Verfassungsgericht hob die Restitutionsfrist für Grundstücke auf

Personen mit einem Restitutionsanspruch und ihre Nachkommen können die Rückgabe von während der Kollektivierung enteigneten Grundstücken auch noch nach dem 31. Dezember diesen Jahres beantragen. Über den so genannten "Restitutionspunkt", also eine Frist, bis wann die Restitutionsansprüche geltend gemacht werden können, hat am Dienstag das Verfassungsgericht entschieden. Den Antrag auf das Aufheben der Restitutionsfrist für direkte Nachkommen haben beim Verfassungsgericht 81 Abgeordnete und Senatoren gestellt. Die Agrarkammer zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden, die Assoziation der privaten Landwirtschaft sprach sich dagegen aus.