Verfassungsgericht kippt Besteuerung der Kirchenrestitutionen

Das tschechische Verfassungsgericht hat die geplante Besteuerung der Kirchenrestitutionen gekippt. Die entsprechenden Passagen des Restitutionsgesetzes müssten gestrichen werden, hieß es. Dass der Staat nachträglich seine Entschädigungszahlungen reduziere, widerspreche den Prinzipien eines Rechtsstaates, begründeten die Richter am Dienstag.

Mit der Kirchenrestitution sollen die kommunistischen Enteignungen der Kirchen und Glaubensgemeinschaften in der damaligen Tschechoslowakei wieder gutgemacht werden. Vor allem die Kommunisten, aber auch die Regierungsparteien Ano und Sozialdemokraten sowie die Rechtsaußenkraft SPD halten die Ansprüche der Kirchen jedoch für überzogen hoch berechnet. Deswegen haben sie eine Besteuerung der ausstehenden Zahlungen ab Januar kommenden Jahres durchgesetzt. Dagegen haben rund 40 meist konservative Senatoren vor dem Verfassungsgericht geklagt.

Autor: Till Janzer