Verfassungsgericht lehnt Einspruch von rechtsradikalem Politiker ab

Das tschechische Verfassungsgericht hat einen Einspruch des Politikers Adam B. Bartoš abgelehnt, dieser betraf die Anbringung einer Tafel mit antisemitischem Text am Grab eines 1889 ermordeten Mädchens in Polná. Damit bleibt das ursprüngliche Urteil wegen „Volksverhetzung“ gegen Bartoš bestehen. Das Bezirksgericht in Jihlava / Iglau hatte den Vorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Im März 2015 hatte Bartoš zusammen mit einem Mittäter die Tafel anbringen lassen. Es handelte sich um das Grab von Anežka Hrůzová. Für ihre Ermordung war damals der Jude Leopold Hilsner verurteilt worden. In der Folge war es in den böhmischen Ländern zu einer antisemitischen Welle gekommen.

Autor: Till Janzer