Verfassungsgericht schmettert Beschwerde gegen Verkauf von Sazka ab

Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat eine Beschwerde der Firma Gladiolus zurückgewiesen, die sich gegen die Übernahme der tschechischen Lotteriegesellschaft Sazka durch die Finanzgruppen PPF und KKCG der Dollar-Millionäre Petr Kellner und Karel Komárek richtete. Hinter der Firma Gladiolus steht die Finanzgruppe Penta, die wegen einer angeblichen Gesetzwidrigkeit vom Bieterverfahren um Sazka ausgeschlossen wurde. Mit der Verfassungsbeschwerde wollte Penta das Verfahren nachträglich für ungültig erklären lassen.

Demgegenüber hat das tschechische Kartellamt (ÚOHS) damit begonnen, die Übernahme von Sazka durch die Finanzgruppen PPF und KKCG überprüfen zu lassen. Dazu hat es am Donnerstag das entsprechende Verwaltungsverfahren eröffnet. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verkaufs von Sazka soll binnen einen Monats fallen, hieß es.

Autor: Lothar Martin