Verhinderte Protestkundgebung kommt erneut vors Gericht

Das Oberste Verwaltungsgericht (NSS) muss sich erneut mit dem Fall des gesperrten Hradschiner Platzes in Prag befassen, wo im März 2016 eine Protestkundgebung anlässlich des Besuches des chinesischen Staatsoberhauptes stattfinden sollte. Das Verfassungsgericht hat am Dienstag der Beschwerde von vier Personen stattgegeben, die an der Kundgebung teilnehmen wollten und den Platz, der von der Polizei gesperrt war, gar nicht betreten durften. Er sei davon überzeugt, dass das Versammlungsrecht verletzt worden sei, sagte der Anwalt der Demonstranten, Pavel Uhl, gegenüber den Medien.

Das Ziel der geplanten Kundgebung auf dem Hradschiner Platz war es, gegen die Verletzung der Menschenrechte in China zu protestieren. Wegen des dreitägigen Besuches des chinesischen Staatsoberhauptes waren damals rund 1000 Polizisten in den Prager Straßen eingesetzt. Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen betrugen 16 Millionen Kronen (640.000 Euro).