Verkaufsverbot an Feiertagen bleibt bestehen

Größere Geschäfte müssen in Tschechien auch weiterhin an staatlichen Feiertagen geschlossen bleiben. Allerdings wird in Zukunft der Großhandel von der Regelung ausgenommen. Dies hat das Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Parlamentarier lehnten am Dienstag den Vorschlag einiger Senatoren ab, das Verkaufsverbot an Feiertagen aufzuheben.

Die derzeitige Regelung gilt für Läden ab einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern. Diese Geschäfte dürfen an bestimmten Feiertagen nicht öffnen. Und zwar sind dies Neujahr, Ostermontag, 8. Mai (Kriegsende), 28. September (Wenzelstag), 28. Oktober (Staatsgründungstag) sowie am ersten und zweiten Weihnachtstag.

Autor: Till Janzer