Weitere Beschwerden über Abgeordnetenhauswahlen wurden vom Gericht zurückgewiesen

Das Oberste Verwaltungsgericht hat am Donnerstag weitere fünfzehn Beschwerden zurückgewiesen, die im Zusammenhang mit den Abgeordnetenhauswahlen eingebracht worden waren. Das Gericht befasste sich lediglich mit dem Inhalt von nur drei der Beschwerden, weitere wurden aus verschiedenen formalen Gründen abgelehnt. Das Oberste Verwaltungsgericht erhielt insgesamt 71 Beschwerden über die Wahlen. Beschwerde wurde unter anderem vom Spitzenkandidaten der Grünen im Landkreis Liberec, Petr Pavek, eingereicht. Seinen Worten zufolge ist der Abschnitt des Wahlgesetzes, in dem die Umrechnung der Wählerstimmen geregelt wird, verfassungswidrig. Großen Parteien reichen wegen der Umrechnungsregel weniger Stimmen als den kleineren, um ein Mandat im Unterhaus zu bekommen.