Widerstandskämpfer gegen den Kommunismus sollen per Gesetz finanziell unterstützt werden

Ehemalige Widerstandskämpfer gegen den Kommunismus sollen finanziell unterstützt werden. An Menschen, die sich am so genannten „dritten Widerstandskampf“ beteiligt haben, wird eine Zuwendung von 100.000 Kronen (ca. 4.000 Euro) gezahlt. Wenn Widerstandskämpfer gegen den Kommunismus eine unterdurchschnittliche Rente haben, wird ihnen diese auf eine Durchschnittsrente erhöht. Das beschlossen die Regierungsparteien am Mittwoch. Der Entwurf des Gesetzes über den dritten Widerstandskampf sieht ferner vor, dass aktive Kämpfer gegen Kommunismus dem Status eines Kriegsveteranen gleichgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf ist voriges Jahr von den Abgeordneten der Koalitionsparteien unterbreitet worden. Die Kommunisten haben erfolglos versucht, den Gesetzentwurf in erster Lesung abzulehnen. Die Sozialdemokraten betonten die Notwendigkeit, bestimmte Regelungen zu haben, mittels der man antikommunistischen Widerstandskämpfern in angemessener Weise danken könne.

Autor: Lothar Martin