Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Hauptstadt Prag eingestellt

Eine Zwangsvollstreckung gegen die Hauptstadt Prag, die am Wochenende bekannt geworden war, wurde am Montag gestoppt. Das erklärte der Prager Oberbürgermeister Bohuslav Svoboda gegenüber Journalisten. Verantwortlich für das Exekutionsverfahren sei ein Fehler einer Angestellten gewesen, die vergessen habe, eine fällige Rate an eine Wohnungsgenossenschaft in Prag 6 zu überweisen. Die fällige Rate sei bereits angewiesen worden, ergänzte Svoboda. Am Freitag hatte ein Gericht die Pfändung des Besitzes der Stadt Prag wegen einer offenen Forderung in Höhe von cirka 160.000 Kronen (6400 Euro) angeordnet. Die Hauptstadt Prag durfte daher bis zum Montag offiziell nicht mehr über ihren Besitz, wie zum Beispiel das Altstädter Rathaus oder die Karlsbrücke verfügen. Oberbürgermeister Svobada stelle am Montag gegenüber der Kammer der Gerichtsvollzieher dann die Frage, ob es wegen einer Forderung von 160.000 Kronen angemessen sei, den unbezahlbaren kulturellen Besitz der Stadt sowie Werte in Höhe von Milliarden pfänden zu lassen.