Bei der Geburt dabei: Müssen Väter dafür zahlen?

Foto: Kristýna Maková

Die meisten Väter sind heute bei der Geburt ihres Kindes dabei. Ihre Anwesenheit wird kaum mehr in Frage gestellt. Als umstritten gilt aber – zumindest in Tschechien –, ob man der Klinik dafür etwas bezahlen muss oder nicht. Ärzte, Juristen, aber selbst Eltern sind sich darüber uneins.

Foto: Kristýna Maková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks - Radio Prag
Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn muss sich bald mit einer Beschwerde eines Vaters befassen, der Gebühren für die Anwesenheit während der Geburt seines Kindes entrichten musste. Mitte Oktober hat der Anwalt Martin Cypris die Beschwerde eingereicht. Seiner Ansicht hat die Klinik damit Grundrechte verletzt:

„Die Verfassung garantiert den Schutz des Familienlebens. Die Geburt eines Nachkommens ist der Start in dieses Familienleben. Ich kenne keinen anderen Augenblick, der stärker durch die Verfassung geschützt werden sollte, als die Geburt eines Kindes. Das ist unser Argument.“

Martin Cypris  (Foto: Archiv des Anwaltsbüros Drvota - Cypris)
Cypris vertritt eine Familie, die ein Verfahren beim Bezirksgericht in Ústí nad Labem / Aussig verloren hat.

„Das Bezirksgericht in Ústí nad Labem / Aussig hat die Sache als ein Geschäft, einen Vertrag betrachtet. Die Eltern hätten eine Gebühr mit der Klinik vereinbart, seien mit der Höhe einverstanden gewesen und müssten sie daher bezahlen.“

In einem andern Fall hat sich das Bezirksgericht in Mělník auf die Seite der Eltern gestellt. Rechtsanwalt Cypris:

„Das Gericht argumentierte, dass das Recht, eine nahestehende Person bei der Geburt dabei zu haben, ein Grundrecht sei, wofür man kein Geld verlangen dürfe. Es handle sich um eine unbegründete Bereicherung der Klinik, und die Gebühr sei gesetz- und verfassungswidrig.“



Illustrationsfoto: Kristýna Maková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks - Radio Prag
In Tschechiens Geburtskliniken herrscht keine einheitliche Praxis. In manchen werden seit 2012, als das neue Gesetz über medizinische Dienstleistungen in Kraft getreten ist, keine Gebühren mehr verlangt, in einigen bezahlt man eher symbolische Beträge. Der Vater sei bei der Entbindung dabei gewesen und habe dafür 400 Kronen (ca. 15 Euro) bezahlt, unter anderem für spezielle Kleidung. Sie halte die Summe für adäquat. Mit diesen Worten beschrieb die 32-jährige Mutter Kateřina ihre Erfahrung in Mladá Boleslav / Jungbunzlau.

In der renommierten Geburtsklinik in Prag-Podolí kommen 5000 Kinder jährlich zur Welt. Für die Anwesenheit des Vaters werden dort 1500 Kronen (ca. 55 Euro) einkassiert. Inbegriffen seien damit die Schutzkleidung des Vaters, Erfrischungen, Informationsmaterialien und eine Schulung durch die Hebamme, begründet Klinikleiter Jaroslav Feyereisl die Gebühr:

„Es entstehen dabei zweifelsohne Kosten. Die medizinische Einrichtung hat ein Recht darauf, dass ihr diese Kosten erstattet werden. Es wäre aber optimal, wenn die Krankenkassen die Bezahlung übernehmen würden.“

Svatopluk Němeček  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Auch Gesundheitsminister Svatopluk Němeček (Sozialdemokraten) hält eine Gebühr in einem angemessenen Umfang für zulässig:

„Das Ministerium hat eine Anweisung herausgegeben. Demnach dürfen die Kliniken Gebühren in der Höhe der Kosten einfordern, die während der Anwesenheit der Väter bei der Geburt entstehen. Das sind relativ marginale Ausgaben. Sicherlich darf niemand mehrere hundert Kronen von dem Vater verlangen. Das geht einfach nicht.“

Das umstrittene Thema wird auch auf Regierungsebene weiterverhandelt. In den nächsten Tagen treffen Vertreter des Gesundheitsministeriums und der Kliniken zu Gesprächen zusammen.