Prager Gericht erkennt Schadensanspruch der VW-Kunden in Dieselgate-Affäre an

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Volkswagen und die Dieselgate-Affäre – den Skandal um manipulierte Abgaswerte ist der deutsche Autokonzern noch längst nicht los. Im Gegenteil, nach Entschädigungszahlungen an VW-Besitzer in den USA wollen jetzt auch getäuschte Kunden aus Europa ihr Geld zurück. In Tschechien haben sie bereits einen ersten Etappensieg errungen.

VW Bora  (Foto: Rudolf Stricker,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 3.0)
So wie beispielsweise bei diesem VW Bora 1.9 TDI waren in jüngerer Vergangenheit weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns mit einer illegalen Software zur Manipulierung der Abgaswerte ausgestattet. Nun hat das Amtsgericht für den achten Prager Stadtbezirk die Entschädigungsansprüche von tschechischen VW-Fahrern im Dieselskandal anerkannt. Dem Urteil zufolge sollen die Beteiligten an der Sammelklage insgesamt 533 Millionen Kronen (knapp 21 Millionen Euro) an Entschädigung erhalten. Das sind 220.000 Kronen (8600 Euro) für jeden einzelnen der fast 2500 Kläger. Wie diese Geldsumme zustande kommt, erklärt Rechtsanwalt František Honsa:

„Dieser Betrag orientiert sich an den Entschädigungszahlungen in den USA. Diese hat Volkswagen selbst auf bis zu 10.000 Dollar festgelegt. Und zwar als ausreichende Entschädigung für die verkauften Autos mit manipulierter Software zur Abgasermittlung.“

Illustrationsfoto: Steevven1,  Wikimedia Commons,  CC BY 2.5
František Honsa vertrat vor Gericht die Verbraucherschutzvereinigung Safe Diesel. Diese hatte die Sammelklage damals angeschoben. Das Urteil vom März ist allerdings noch nicht rechtskräftig, berichtete die Presseagentur ČTK am Mittwoch. Es ist ein sogenanntes „Urteil zur Anerkennung“. Ersten Meldungen zufolge dürfte der Wolfsburger Konzern den Rechtsspruch tatsächlich angreifen. Über den Sprecher eines Tschechien-Ablegers ließ Volkswagen mitteilen:

„Nach unseren Informationen wird VW gegen das nicht rechtskräftige Urteil Berufung einlegen, da das Gericht die Klage und eine qualifizierte Berufung im Widerspruch zu geltendem europäischem Recht zugestellt hat.“

Die Richter weisen diesen Vorwurf jedoch zurück. Sprecher des Amtsgerichts für den achten Prager Stadtbezirk ist Michal Novotný.

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„Wenn ein Urteil zur Anerkennung ausgesprochen und dagegen Berufung erhoben wird, dann prüft die Berufungsinstanz in erster Linie, ob die Bedingungen für die Ausstellung eines Urteils zur Anerkennung erfüllt wurden. Mit dem Kern des Streits befasst es sich jedoch nicht.“

In der von VW angekündigten Berufung ist also eine formelle Angelegenheit zu sehen, die aber das Urteil des Amtsgerichts von Prag 8 durchaus kippen könnte. So sieht es jedenfalls der tschechische Vertreter von VW beim Gerichtsverfahren, die Firma Porsche Česka republika. Laut deren Sprecher sei man überzeugt, dass das Urteil aufgehoben und die Klage letztlich fallengelassen werde.

Ganz anders sieht das natürlich die Gegenseite. Anwalt Honsa sprach davon, dass das Urteil der erste Erfolg einer Sammelklage gegen VW in Europa sei. Ihm zufolge will man nun weitere Geschädigte ins Boot holen. Insgesamt hätten sich in Tschechien über 7000 VW-Besitzer gemeldet, die Schadensansprüche geltend machen wollen. Und die nächste Gerichtsverhandlung über weitere Sammelklagen, wurde bereits für den 22. November dieses Jahres terminiert.

2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen illegale Abschaltvorrichtungen in seine Diesel-Fahrzeuge eingebaut hatte, um die tatsächlichen Abgaswerte zu verschleiern. Die zum Konzern gehörende Tochter Škoda war auch betroffen. Von den 11 Millionen manipulierten Fahrzeugen des gesamten Unternehmens kamen mehr als zehn Prozent von der tschechischen Marke, es waren rund 1,2 Millionen Škoda-Autos. Zirka 165.000 Wagen des VW-Konzerns sind in Tschechien ausgeliefert worden.